September 2026
Im September-Release lag der Fokus auf dem neuen Prozess Privatkauf. Damit können Heilbehelfe und Hilfsmittel nun auch ohne Verrechnung über die Krankenkasse direkt über CARO bestellt werden.
Neuerungen
Privatkauf
Mit dem Privatkauf steht in CARO ein eigener Bestellprozess für Heilbehelfe und Hilfsmittel zur Verfügung, die nicht über die Krankenkasse verrechnet, sondern privat bezogen werden.
Im Unterschied zu Pflege- und ärztlichen Verordnungen wird dabei kein Krankenkassen-Vordruck und kein A5-Verordnungsschein erzeugt. Eine Unterschrift durch DGKP oder Ärzt:innen ist nicht erforderlich. Ein Privatkauf kann daher auch durch die Pflegeassistenz ohne Verordnungsberechtigung durchgeführt werden.
Die Erstellung startet auf der Startseite über Privatkauf. Nach Auswahl des Sanitätshauses und der Patientendaten werden die benötigten Produkte ausgewählt und die gewünschte Lieferart angegeben. Nach Abschluss wird der Privatkauf automatisiert an das ausgewählte Sanitätshaus sowie an den/die Verordnungsersteller:in übermittelt.
Weitere Details zum Ablauf finden sich im Produkthandbuch unter Privatkauf.
Einheitliche Bezeichnung „Bestellung“
Durch die Einführung des Privatkaufs wird im gesamten Prozess nun durchgängig der Begriff Bestellung statt Verordnung verwendet. Damit gilt eine einheitliche Bezeichnung für Pflegeverordnungen, ärztliche Verordnungen und Privatkäufe.
Fehlerbehebungen / Allgemeine verbesserungen
Diverse kleinere Optimierungen
Es wurden diverse kleinere Optimierungen umgesetzt und Problemchen behoben.