Für Verordnungsersteller (DGKP, Ärzt:innen)
Care Order unterstützt diplomiertes Pflegepersonal (DGKP) sowie Ärztinnen und Ärzte bei der digitalen Erstellung und Verwaltung von Pflegeverordnungen für Heilbehelfe und Hilfsmittel. Der Zugang zur Plattform erfolgt über einen sicheren Link – es ist kein klassischer Login erforderlich.
Verordnungserstellung
Die Erstellung einer Verordnung beginnt auf der Startseite mit der Auswahl einer Pflege- oder ärztlichen Verordnung. Der Unterschied besteht in der Ausgabe der Verordnung als klassischer A5-Verordnungsschein bei Ärzten oder dem Krankenkassen-Vordruck bei Pflegeverordnungen. Ist ein Benutzer nicht zur Unterzeichnung einer Verordnung berechtigt (gemäß Benutzereinstellung), muss der Verordnungsersteller bei der Unterschrift eine berechtigte Person auswählen.

Sobald die Erstellung einer Verordnung gestartet ist, erfolgt die Auswahl des Sanitätshauses gefolgt von der Auswahl bzw. Eingabe der Patientendaten sowie der Eingabe der Daten zum Hauptversicherten, sofern erforderlich.

Nach Erstellung der Verordnung wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Patienten eine E-Mail mit einem Systemlink zur Verordnung gesendet. Die Telefonnummer dient zu Rückfragen an den Patienten zur Verordnung aus der Verordnungsübersicht.
Wird ein Patient ausgewählt, für welchen in der Vergangenheit schon eine Verordnung erstellt wurde, werden dem User vergangene Verordnungen als Kopiervorlage vorgeschlagen, um neue Verordnungen schneller anzulegen.

Anschließend erfolgt die Eingabe der Versicherungs- und Diagnoseinformationen. Daraufhin werden die benötigten Produkte ausgewählt oder, sofern nicht im Katalog enthalten, frei definiert. Unter Lieferart werden die gewünschte Art der Lieferung (Lieferung an den Patienten, Abholung, Sonstiges) sowie ergänzende Informationen zur Lieferung bzw. Abholung angegeben.

Im letzten Schritt wird der/die Verordnungsersteller:in ausgewählt und die Verordnung – sofern berechtigt – von der/die Verordnungsersteller:in sowie von der:dem Patient:in unterschrieben.

Durch das Anlegen der Verordnung gelangt der Verordnungsersteller in eine Übersicht der Verordnung. In dieser können direkt Rückfragen per E-Mail oder Telefon getätigt werden und der Verordnungsschein per PDF gespeichert werden.


Vordruck Kasse

Vordruck A5 ärztlicher Verordnungsschein

Sobald die Verordnung angelegt wurde, wird sie automatisiert an das ausgewählte Sanitätshaus sowie an den/die Verordnungsersteller:in übermittelt. Die gesamte Kommunikation erfolgt über sichere E-Mail-Links.

Direkte Verordnung durch DGKP oder Ärzt:innen
In diesem Anwendungsfall wird die Verordnung direkt durch DGKP oder eine Ärztin bzw. einen Arzt erstellt. Nach Abschluss wird automatisch eine Bestellung generiert. Die Klientin bzw. der Klient erhält eine E-Mail mit einem Link zur Verordnung. Gleichzeitig erhalten auch der/die Verordnungsersteller:in und das ausgewählte Sanitätshaus Zugriff auf die Verordnung per Link in der versendeten E-Mail.
Vorschlagsverordnung mit berechtigten Verordnungsersteller
Alternativ kann ein Verordnungsersteller auch einen Verordnungsvorschlag (ohne Unterschriftsmöglichkeit) anlegen, der anschließend durch einen berechtigten DGKP oder einen Arzt bestätigt wird. Erst nach dieser Bestätigung wird die tatsächliche Bestellung erzeugt. Auch hier werden alle Beteiligten (Klient:in, DGKP, Ärztin/Arzt, Sanitätshaus) automatisiert über den Vorgang informiert.
Bei diesem Prozess wird die zu unterschreibende Person zusätzlich per E-Mail informiert, dass eine Verordnung zur Unterschrift in CARO verfügbar ist:

Verordnungsübersicht
Pflegepersonen und Ärzt:innen können jederzeit auf eine Übersicht ihrer erstellten Verordnungen zugreifen. Diese Ansicht erlaubt es, Details wie Produktinformationen, Status, Unterschriften und den Verlauf der Bestellung einzusehen.
