Für Verordnungsersteller (DGKP, Ärzt:innen)
Care Order unterstützt diplomiertes Pflegepersonal (DGKP) sowie Ärztinnen und Ärzte bei der digitalen Erstellung und Verwaltung von Pflegeverordnungen für Heilbehelfe und Hilfsmittel. Der Zugang zur Plattform erfolgt über einen sicheren Link – es ist kein klassischer Login erforderlich.
Verordnungserstellung
Die Erstellung einer Verordnung beginnt auf der Startseite mit der Auswahl einer Pflege- oder ärztlichen Verordnung. Der Unterschied besteht in der Ausgabe der Verordnung als klassischer A5 Verordnungsschein bei Ärzten oder dem Krankenkassen Vordruck bei Pflegeverordnungen. Ist ein Benutzer nicht berechtigt, eine Verordnung zu unterschreiben, welches am User eingestellt ist, muss der Verordnungsersteller bei der Unterschrift eine berechtigte Person auswählen.

Sobald die Erstellung gestartet ist, erfolgt die Auswahl des Sanitätshauses gefolgt von der Auswahl bzw. Eingabe der Patientendaten, sowie die Eingabe der Informationen zum Hauptversicherten, sofern erforderlich.

An die E-mail Adresse wird nach der Anlage der Verordnung ein E-mail an den Patienten mit Systemlink zur Verordnung versendet. Die Telefonnummer dient zur Rückfrage, an den Patienten zur Verordnung aus der Verordungsübersicht.
Wird ein Patient ausgewählt, für welchen in der Vergangenheit schon eine Verordnung erstellt wurde, werden dem User vergangen Verordnungen als Kopiervorlage vorgeschlagen um neue Verordnungen schneller anzulegen.

Anschließend erfolgt die Eingabe der Versicherungs- und Diagnoseinformationen. Daraufhin werden die benötigten Produkte ausgewählt und sofern nicht im Katalog, frei definiert. In der Lieferart wird der der gewünschte Lieferort (Lieferung an Patienten, Abholung, Sonstiges) mit Zusatzinformationen zu Lieferungen / Abholung angegeben:

Im letzten Schritt erfolgt die Eingabe des Verordners bzw. setzen der Unterschriften vom Verordner, sofern berechtigt und vom Patienten:

Mit der Anlage der Verordnung, gelangt der Verordnungsersteller in eine Übersicht der eingegeben Verordnungen. In dieser können direkt Rückfragen per E-mail oder Telefon getätigt werden, und der Verordnungsschein per PDF gespeichert werden:


Vordruck Kasse

Vordruck A5 ärztlicher Verordnungsschein

Sobald die Verordnung abgeschlossen ist, wird sie automatisiert an das ausgewählte Sanitätshaus sowie an den/die Verordnungsersteller:in übermittelt. Die gesamte Kommunikation erfolgt über sichere E-Mail-Links.

Direkte Verordnung durch DGKP oder Ärzt:innen
In diesem Anwendungsfall wird die Verordnung direkt durch DGKP oder eine Ärztin bzw. einen Arzt erstellt. Nach Abschluss wird automatisch eine Bestellung generiert. Die Klientin bzw. der Klient erhält eine E-Mail mit einem Link zur Verordnung. Gleichzeitig erhalten auch der/die Verordnungsersteller:in und das ausgewählte Sanitätshaus Zugriff auf die Verordnung per Link in der versendeten E-mail.
Vorschlagsverordnung mit berechtigten Verordnungsersteller
Alternativ kann ein Verordnungsersteller auch einen Verordnungsvorschlag (ohne Unterschriftsmöglichkeit) anlegen, der anschließend durch einen berechtigten DGKP oder einen Arzt bestätigt wird. Erst nach dieser Bestätigung wird die tatsächliche Bestellung erzeugt. Auch hier werden alle Beteiligten (Klient:in, DGKP, Ärztin/Arzt, Sanitätshaus) automatisiert über den Vorgang informiert.
Bei diesem Prozess wird die zu unterschreibende Person zusätzlich mit einem E-mail informiert, dass eine Verordnung zur Unterschrift in CARO verfügbar ist:

Verordnungsübersicht
Pflegepersonen und Ärzt:innen können jederzeit auf eine Bestellübersicht ihrer erstellten Verordnungen zugreifen. Diese Ansicht erlaubt es, Details wie Produktinformationen, Status, Unterschriften und den Verlauf der Bestellung einzusehen.
