Skip to main content

Ärztliche Verordnungen

Ärztliche Verordnungen werden durch Ärztinnen und Ärzte erstellt. Die Ausgabe erfolgt als klassischer A5-Verordnungsschein.

Die Erstellung startet auf der Startseite über Ärztliche Verordnung erstellen. Ist ein Benutzer nicht berechtigt, eine ärztliche Verordnung zu unterschreiben (Berechtigung „Darf Ärztliche Verordnung unterschreiben“), muss bei der Unterschrift eine berechtigte Person ausgewählt werden. Gibt es in der eigenen Organisation niemanden mit dieser Berechtigung, kann die Verordnung an einen beliebigen Arzt auf der CARO-Plattform weitergeleitet werden.

Verordnungserstellung​

Sobald die Erstellung gestartet ist, erfolgt die Auswahl des Sanitätshauses gefolgt von der Auswahl bzw. Eingabe der Patientendaten, sowie die Eingabe der Informationen zum Hauptversicherten, sofern erforderlich.

CAROPrescriptionCreation01.jpg

An die E-Mail-Adresse wird nach der Anlage der Verordnung ein E-Mail an den Patienten mit Systemlink zur Verordnung versendet. Die Telefonnummer dient zur Rückfrage an den Patienten zur Verordnung aus der Bestellübersicht.

Wird ein Patient ausgewählt, für welchen in der Vergangenheit schon eine Verordnung erstellt wurde, werden dem User vergangene Verordnungen als Kopiervorlage vorgeschlagen, um neue Verordnungen schneller anzulegen.

CAROPrescriptionRepeat01.jpg

Anschließend erfolgt die Eingabe der Versicherungs- und Diagnoseinformationen. Daraufhin werden die benötigten Produkte ausgewählt und sofern nicht im Katalog, frei definiert. In der Lieferart wird der gewünschte Lieferort (Lieferung an Patienten, Abholung, Sonstiges) mit Zusatzinformationen zu Lieferungen / Abholung angegeben:

CAROPrescriptionCreation02.jpg

Im letzten Schritt erfolgt die Eingabe des Verordners bzw. das Setzen der Unterschriften vom Verordner, sofern berechtigt, und vom Patienten:

CAROPrescriptionCreation03.jpg

Mit der Anlage der Verordnung gelangt der Verordnungsersteller in eine Übersicht der eingegebenen Verordnungen. In dieser können direkt Rückfragen per E-Mail oder Telefon getätigt werden, und der Verordnungsschein per PDF gespeichert werden:

CAROPrescriptionCreation04.jpg

CAROPrescriptionCreation05.jpg

Vordruck A5 ärztlicher Verordnungsschein

CAROPrescriptionPDFDoctors.jpg

Sobald die Verordnung abgeschlossen ist, wird sie automatisiert an das ausgewählte Sanitätshaus sowie an den/die Verordnungsersteller:in übermittelt. Die gesamte Kommunikation erfolgt über sichere E-Mail-Links.

CAROPrescriptionEMail01.jpg

Direkte Verordnung durch Ärzt:innen​

In diesem Anwendungsfall wird die Verordnung direkt durch eine Ärztin bzw. einen Arzt erstellt. Nach Abschluss wird automatisch eine Bestellung generiert. Die Klientin bzw. der Klient erhält eine E-Mail mit einem Link zur Verordnung. Gleichzeitig erhalten auch der/die Verordnungsersteller:in und das ausgewählte Sanitätshaus Zugriff auf die Verordnung per Link in der versendeten E-Mail.

Vorschlagsverordnung mit berechtigten Verordnungsersteller​

Alternativ kann ein Verordnungsersteller auch einen Verordnungsvorschlag (ohne Unterschriftsmöglichkeit) anlegen, der anschließend durch eine berechtigte Ärztin bzw. einen berechtigten Arzt bestätigt wird. Erst nach dieser Bestätigung wird die tatsächliche Bestellung erzeugt. Auch hier werden alle Beteiligten (Klient:in, Ärztin/Arzt, Sanitätshaus) automatisiert über den Vorgang informiert.

Ärzte können in CARO sowohl als Verordnungsersteller agieren als auch als Genehmiger für ärztliche Verordnungen, die nicht durch eine DGKP verordnet werden dürfen.

Bei diesem Prozess wird die zu unterschreibende Person zusätzlich mit einem E-Mail informiert, dass eine Verordnung zur Unterschrift in CARO verfügbar ist:

CAROPrescriptionEMail02.jpg